Auch der 61. Eurovision Song Contest in Stockhelm unterliegt einem Regelwerk. Bloss 6 Seiten umfasst es. Viel geändert hat nicht. Und doch lässt es weiterhin Platz für Spekulationen rund um eine erneute Teilnahme Australiens.
Es gibt nicht viel Neues beim Regelwerk zum Eurovision Song Contest 2016. Maximal sing 46 Länder zugelassen, 26 kommen ins Finale. Es gibt 3 Live-Shows bei denen die teilnehmenden Länder mittels Publikum und Jury voten dürfen (müssen), die Songs dürfen nicht vor dem 1. September veröffentlicht werden (deshalb gilt dies jeweils als Eurovision-Neujahrsbeginn), 3 Minuten darf ein Song dauern, die Sprache darf frei gewählt werden, auf der Bühne sind 6 Personen mit Mindestalter 16 und keine Tiere zugelassen, gesungen werden muss live, die Instrumente kommen ab Band und wie immer sind keine politischen, religiösen oder sonst welche problematische Inhalte erlaubt.
6 garantierte Finalplätze. Oder mehr …
Spannend wird es bei der Frage, wieviele Länder bereits fürs Finale gesetzt sind. Hier gilt wie immer, dass die Big Five (Deutschland, England, Frankreich, Italien und Spanien) und das Gastgeberland (in diesem Jahr Schweden) direkt in die Finalshow starten. Doch halt. Es heisst einen Satz weiter:
Subject to a decision by the EBU in consultation with the Reference Group, the number of guaranteed places in the Final may be modified depending on circumstances.
Das lässt Raum für Spekulationen. Denn damit könnte erneut wieder Australien teilnehmen und direkt ins Finale einziehen, damit das Land nicht die anderen europäischen Staaten konkurrenziert. So wurde es auf jeden Fall auch im 2015 in Wien gehandhabt. Australien gelangte direkt ins Finale. Wird das wieder so sein? Eurovision-Head Jan Ola Sand liess die Türe offen für eine Teilnahme Australiens. Und auch beim demnächst stattfindenden Junior Eurovision Song Contest JESC ist Australien dabei. Die Sache mit Down Under bleibt also spannend …
Bild: Printscreen des Eurovision-Regelwerks